Fragen und Antworten zur Mietkautionsbürgschaft
Wenn der Vermieter damit einverstanden ist, können Sie problemlos die Kaution zurückholen. Wenn Sie die Bürgschaftsurkunde erhalten haben, geben Sie diese einfach Ihrem Vermieter. Sie erhalten dann Ihre bereits geleistete Mietkaution wieder zurück. So haben Sie mehr finanziellen Spielraum.
Die Mietkautionsbürgschaft ist eine neue Form der Mietkaution und tritt Anstelle von Barkaution, Sparbuch oder Mietkautionskonto. Die Bürgschaft wird durch den Mieter an den Vermieter übergeben und ersetzt die Zahlung einer Barkaution oder Sicherung mittels Kautionskonto. Die Bürgschaft übernimmt eine Bank oder eine Versicherung und garantiert dem Vermieter die Mietsicherheit in Höhe der Kautionssumme. Der Mieter kann den eigentlichen Kautionsbetrag behalten und für eigene Zwecke verwenden. Er zahlt dafür lediglich einen günstigen Jahresbeitrag.
Der Vermieter genießt auch bei der Mietkautionsbürgschaft den gleichen Schutz wie bei der Barkaution oder einer Bankbürgschaft. Die online Abwicklung inklusive der Bonitätsprüfung macht die Mietkautionsbürgschaft zu einer innovativen Alternative und modernen Immobilienmehrwert. Jeder Mieter in Deutschland kann von diesem Service profitieren.
Die Kautionsbürgschaft ist mit dem Ausstellungsdatum gültig und hat solange Bestand, bis Sie dies ändern. Für sie gelten keine Fristen oder Mindestlaufzeiten. Entweder ziehen Sie aus und müssen die Mietkaution wechseln oder Sie möchten wieder selbst die Mietkaution beim Vermieter hinterlegen. Wie auch immer Sie sich entscheiden - die Mietkautionsbürgschaft kann täglich gekündigt werden und Sie erhalten eine tagesgenaue Abrechnung. Ihr Vermieter händigt Ihnen dann die Bürgschaftsurkunde wieder aus und Sie schicken sie an Ihren Versicherungspartner zurück.
Zuerst sollten Sie die Anbieter vergleichen und für sich den besten Anbieter herausfinden. Die Gebühren für eine Mietkautionsbürgschaft betragen beispielsweise bei kautionsfrei.de nur 5,25% der Kautionssumme. Es entstehen garantiert keine weiteren Kosten, Entgelte oder sonstige Bearbeitungsgebühren. Beispiel: Beträgt Ihre Mietkaution 1000 €, so beträgt die Jahresgebühr nur 52,50 Euro und wird vom Konto 1 x im Jahr abgebucht. Danach können Sie ganz bequem den Onlineantrag (Bildschirmformular) ausfüllen und erhalten eine sofortige Bildschirmzusage. Neben der E-Mail Bestätigung erhalten Sie die Bürgschaftsunterlagen spätestens 48 Stunden später nach Hause gesandt.
Sollte es zu einem Schadensfall kommen, zahlt der Versicherer die geforderte Kautionssumme an den Vermieter. Vorraussetzung ist selbstverständlich eine legitime Schadensmeldung. Jeder Mieter in Deutschland hat das Recht, die Ansprüche des Vermieters zu widerlegen - hierfür sieht der Gesetzgeber eine Frist von 2 Wochen vor. Ist der Anspruch des Vermieters gerechtfertigt, zahlt der Versicherer die Schadenssumme an den Vermieter aus.
Per Definition heißt dies, dass keine Möglichkeit der "Einrede der Vorausklage" besteht. Eine Bürgschaft auf erstes Anfordern ist eine selbstschuldnerische Bürgschaft. Der Mieter muß hier nicht benachrichtigt werden, falls der Vermieter seine Ansprüche geltend macht und sich aus der Kaution bedient. Jedoch ist eine Bürgschaft auf erstes Anfordern kein Freifahrtschein für ungehinderten Zugriff auf die Mietkaution.
Wichtige Information! Die Bürgschaft auf erstes Anfordern stellt eine den Gläubiger besonders bevorzugende Form der Bürgschaftsverpflichtung dar. Bei der Inanspruchnahme der Bürgschaft erfolgt sofortige Zahlung, ohne Prüfung, ob ein berechtigter Anspruch des Gläubigers vorliegt. Dies wird erst später, nach Ablauf einer für den Gläubiger angemessenen Auskunftsfrist, geprüft. Ein etwaiges Insolvenzrisiko tragen Hauptschuldner und Bürge, da der Regressanspruch des Bürgen bereits mit der Leistung aus der Bürgschaft entsteht. Gerade wegen dieser veränderten Risikoverteilung ist die Übernahme einer Bürgschaft auf erstes Anfordern im Rahmen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) seitens der Rechtsprechung in maßgeblichen Rechtsgebieten als unwirksam angesehen worden. Diese Rechtsprechung basiert auf dem Schutz des Schuldners vor den mit der Bürgschaft, zahlbar auf erstes Anfordern, verbundenen Gefahren. Übertragen auf die Wohnraummiete bürdet die beschriebene Klausel dem Mieter, wirtschaftlich, ein Risiko auf, wie es der Bürge trägt, der zu Unrecht in Anspruch genommen wurde und vom Hauptschuldner keinen Ersatz erhält, weil jener insolvent ist. Während sich der erstgenannte Punkt auf die Zulässigkeit der Bürgschaft, zahlbar auf erstes Anfordern an sich bezieht, sind auch die Grundlagen, also die rechtliche Bewertung des Mietvertragsverhältnisses zu berücksichtigen.
Damit überhaupt eine Bürgschaft in der beschriebenen Weise verlangt werden kann, muss im Mietvertrag eine entsprechende Verpflichtung des Mieters vorgesehen sein. Diese Verpflichtung verstößt aber gegen das Transparenzgebot, also das Gebot Rechte und Pflichten der Vertragspartner möglichst klar und durchschaubar darzustellen (§ 307 I 2 BGB). Von privaten Mietern kann nicht erwartet werden, dass sie Kenntnis vom Inhalt und Ablauf einer Bürgschaftsverpflichtung, zahlbar auf erstes Anfordern haben. Besonders hervorzuheben ist auch das Klauselverbot ohne Wertungsmöglichkeit nach § 309 Nr. 3 BGB. Dieses untersagt ein Aufrechnungsverbot, wenn nicht zugleich die Aufrechnung mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich bleibt. In der Vereinbarung, eine Bürgschaft, zahlbar auf erstes Anfordern zu stellen, liegt zwar kein wörtlicher Ausschluss, jedoch führt die Abrechnungsmethode bei der Inanspruchnahme zum gleichen Ergebnis. Dies ist vergleichbar mit der Zahlung im Wege der Nachnahme, zu der der Bundesgerichtshof bereits die Unwirksamkeit entschieden hat. Fehlt es damit bereits an der Basis für die Übernahme einer Bürgschaft, zahlbar auf erstes Anfordern, so ist diese rechtgrundlos übernommen und stellt dann auch für den Vermieter eine nur unzureichende Sicherheit dar. Auch aus seiner Sicht ist damit die Vereinbarung, wie die Übernahme einer Bürgschaft, zahlbar auf erstes Anfordern unsinnig.
Zusammenfassend bedeutet das, dass das Insolvenzrisiko in erster Linie der Gläubiger zu tragen hat. Dies hätte er bei einer Barkaution nicht, da Vermieter dazu angehalten sind, diese insolvenzfest anzulegen und einen Nachweis hierüber zu erbringen haben. Folglich kommt es zu einem wesentlich Nachteil der Mietkautionsbürgschaft auf erstes Anfordern, so dass diese erheblich an Attraktivität verliert. Zudem wird eine Sicherheit in Umlauf gebracht, deren Konsequenzen für die meisten Mieter nicht offensichtlich, geschweige denn klar verständlich sind. Konsequenz hieraus ist nicht zuletzt, dass davon ausgegangen werden muss, dass bei einer richterlichen Entscheidung zur Unwirksamkeit der Bürgschaft auf erstes Anfordern, es dazu kommen wird, dass Vermieter eine nunmehr unzureichende Sicherheit in den Händen halten. Somit sind Mieter und Vermieter von den Nachteilen der Bürgschaft auf erstes Anfordern betroffen.







